Zum Entscheid vom 20.3.2013 des BPG München, ist hier meine Berufung zum Download anzuklicken, die ich am 12.8.2013 am BGH angestengt habe bzw. bald darauf als neue Klage am LG Hamburg gegen Apple und alle AMTS-Patent-Verletzter anstrengen werde (N.B. der BGH hat am 20.8.13 das selber mir als richtiges Vorgehen bestätigt (siehe Seite 1 und Seite 2) -Update vom 27.8.13 RH
Ich glaube, dass das BPG in München wirklich am 20.3.13 einen Fehler machte und beim Tagg-Patent irgend ein Bezahl-Verfahren im Internet sehen bzw. suggerieren will, das es aber da nicht gibt (aber was Herr Zoltan Pal mit seinem AMTS-Patent (bzw. hier mit seiner Anmeldung) beansprucht hat bzw. beanspruchen darf). D.h. es ist da alles so, wie ich schon da am 20.3.13 bei der BPG-Verhandlung erkannte und dann eben auf meiner Web-Site seit dem 20.3.13 ausführte (siehe http://patent-streite.webs.com/good-news).
Natürlich ist dieses Tagg-Nichtigkeits-Argument wegen deren Suggerierung von irgend einem da (für mich) nicht erkennbaren „Bezahlverfahren im Internet“ als auch die Klageschrift wegen deren 34 S. Länge eine Terror-Schrift. Dabei wäre und müsste es so einfach sein, dass ein Experte nun beim Tagg-Patent ein „Bezahl-Verfahren im Internet“ hier bzw. hier nochmals nach-prüft, wie das BPG eben das ganz genau erkennen will bzw. eben am 20.3.13 so erkennen wollte. Ich erkenne hier bzw. hier im Tagg-Patent kein „Bezahl-Verfahren im Internet“. D.h. es wird nicht über bzw. im Internet bezahlt bzw. es kann auch mit der Schneckenpost oder über Kreditkarten oder bei der Bank oder Post (die Connectivity oder den Download an der Gas-Station) bezahlt werden. D.h. das im Internet (automatisierte) Bezahl-Verfahren für die Dienste ist beim Tagg-Patent nicht beschrieben.
Das BPG schreibt zudem in deren Urteil vom 20.3.13 selber auf S 19. im Abschnitt 4 in der 5. Zeile nur von einem Bedien-Verfahren. Aber das Bezahl-Verfahren ist da bei der Tagg-Patentanmeldung weder auf S. 12 noch 19 bzw. übergreifend noch 20 erwähnt (das BPG bezieht sich da wohl auf die WO-Fassung). Ein Bedien-Verfahren und ein Bezahl-Verfahren ist sicher nicht das Selbe –ev. meint aber das BPG das, dass das das Selbe ist, was man aber dem BPG ganz klar korrigieren muss, dass ein Bedien- bzw. Bedienungs- sicher nicht auch ein Bezahl-Verfahren ist.
Beim (AMTS) Bezahl-Verfahren wird automatisch bzw. automatisiert (ohne OK-Eingabe) im Internet der Dienst abgebucht bzw. die Ware bezahlt. D.h. das Bezahlen ist beim Tagg-Patent nicht gelöst bzw. genau, geschweige dann überhaupt beschrieben oder gar erwähnt bzw. sicher nicht mit im „Bedien-Verfahren bzw. dann daraus suggerierten Bezahl-Verfahren im bzw. über das Internet“ beansprucht oder auch nur ansatzweise beschrieben.
Ich denke, dass weil das BPG fälschlicherweise beim Tagg-Patent ein „Bezahl-Verfahren im Internet“ erkannt haben wollte oder einfach davon ausging, dass da ein Dienst logischerweise auch gleich im Internet bezahlt bzw. abgebucht wird (was nie sein muss, weil auch über z.B. die Schneckenpost ein Dienst noch bezahlt werden kann), dass das BPG da beim Tagg-Patent eben auch ein „Bezahl-Verfahren im Internet“ bestätigen wollte. Leider bzw. Gott sei Dank steht aber gar nichts über ein „Bezahl-Verfahren im Internet“ beim Tagg-Patent, obwohl das aus irgend welchen unerklärlichen Gründen das BPG suggerieren will.
Darum kann das „Bezahl-Verfahren im Internet“ mit dem AMTS-Patent beansprucht werden, weil es da explizit sogar in dem Anspruch 1 steht (siehe Zeile 14 und 26).
Downloads:
AMTS-Patent Anspruch 1 mit Bezahl-Verfahren
Tagg unrechtmässige Connecitvity bzw. Bezahl-Verfahren Patent-Berühmung
Beilagen, die per Maus-Klick herunter geladen werden können:
AMTS-Patentschrift EP1449391 http://worldwide.espacenet.com/publicationDetails/originalDocument?FT=D&date=20080813&DB=EPODOC&locale=en_EP&CC=EP&NR=1449391B1&KC=B1&ND=6 oder https://share.ols.inode.at/SZG4N0FHDQIPMFQFDSY7E2DD8BS1KA5CAKGXTVF8
1. Anspruch der AMTS-Patentschrift EP1449391 http://csc.inode.at/ch/OnlineStorage/index.php?do=viewImageShare&code=253190a7811dd017b5548ba6c5e3e210 oder https://share.ols.inode.at/LSTK3YE5VBF4ZRDSEYVNG46PXKHA7RKRJEBMCQQ8
NFC-Transaktions-Patentschrift CH 698 211 https://www.swissreg.ch/srclient/loadPatDocPdf/944AB38DBAB9251C6EF2FD07FD4AE69E922B5F18
Neuheitsabklärung von NFC-Transaktionen auf Konten (signiert RH).pdf https://share.ols.inode.at/DCGO2G7MSYDKFK6TCZWUVTHUUQOX45GGHX6IDB67
Neuheitsabklärung von NFC-Transaktionen auf Konten Antwort Dr. Heinrich 2.docx https://share.ols.inode.at/FHCQI09PG7MYZ1YRG7FKICA6OJTZI5MXLYO58WTO
1. Entscheid des Bundespatentgerichtes vom 20. Februar 2012 2.pdf https://share.ols.inode.at/ZK31F1Q60P5YKPDXKK6WKLNV46UAJ6NJQQJ6QAB1 oder http://www.patentgericht.ch/assets/PDFFiles/O2012_012_Urteil_120220.pdf
BPG München Entscheid vom 20. März 2013
http://juris.bundespatentgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bpatg&Art=en&Datum=Aktuell&nr=25046&pos=0&anz=264&Blank=1.pdf oder http://www.bundespatentgericht.de/cms/index.php?option=com_wrapper&view=wrapper&Itemid=77&lang=de
Prozesskostenhilfe Beschluss des BPG in Sachen Apple
https://share.ols.inode.at/TFT9FA3RPNVA7LAP1UXQP0YYOVLFDV78B1GRAIIZ
Von PA Dr. Sroka patentrechtliche juristische Umschreibung des AMTS-Patent.pdf
https://share.ols.inode.at/M4ZCUWXUAGW6SJGRSJEN98CPKOXHLNI9RHKLDIGN
AMTS-Schutzbereich bzw. die mit AMTS beanspruchbare Dienste
http://patent-streite.webs.com/29-01-2013%2021-17-43.png
Hagen-Patent US20020075844
http://www.google.com/patents/US20020075844 bzw. http://worldwide.espacenet.com/publicationDetails/biblio?CC=US&NR=2002075844A1&KC=A1&FT=D???
Tagg-Patentschrift WO02/057869 https://share.ols.inode.at/O4MIM2U5Y7OMVNX3529PN6Q9RUMUY2KN686R91W8
Tagg Patent unrechtmässige Connectivity Patentberühmung https://share.ols.inode.at/LHGTB7EU0ECQBMNQ54RH3YOLUGHSMF88XO29UF45
Tagg Patent unrechtmässige Billing Info und Connection Charge Patentberühmung https://share.ols.inode.at/QIL5W1EI5UNDO8I0121OVOLE7B8QTPFK92O623N6
Meine wichtigeren Web-Siten (mit dem jeweiligen Login: [email protected] und Passwort: snowsnow)
http://patent-streite.webs.com/
http://amts-patentklage.webs.com
Bestechung nach Schweizer StGB Art. 322ter
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a322ter
Bestechung nach Deutschem StGB § 334
http://dejure.org/gesetze/StGB/334.html
Bestechlichkeit nach Deutschem StGB § 299
http://dejure.org/gesetze/StGB/299.html
Roger Humbel
Berikon den 8.8.2013