Patent-Streite u -Strategien für unsere (NFC- u Wlan-Operator) ICT-Brand

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Erste richtige direkte Patentverletzer zu meinem NFC-Transaktions-Patent per 10.9.2013

Lesen Sie da bitte nur die Ansprüche auf S. 6, weil die restlichen Seiten (noch für den Augenblick für Sie) „Chaos“ sind bzw. Sie einfach zu stark ablenken würden!!! 


Verstehen Sie aber da bitte v.a., dass jedes Handy schon jetzt „biometrische Identifikation beherrscht (z.B. per Kamera, Mic oder FP-Sensor“ (z.B. von Biometry) und jedes neue Handy mit eben einem NFC-Sender also dann definitiv auch zumindest den Anspruch 2+4 von meinem Patent also nutzt (als auch das AMTS-Patent).D.h. da jeder Handy-Nutzer die Sicherheit und den Komfort von der Biometrie nutzen will und eben wird und eben die Biometrie eine zusätzliche weitere definitive erfinderische Höhe besitzt, wird also kein Handyhersteller, kein Handy-Nutzer und kein Operator und kein NFC-Payment-Provider darum herum kommen, dass er eben keine Lizenzen für mein NFC-Transaktions Patent bezahlen muss -d.h. alle Parteien in der CH werden da  (auch wieder einmal zusätzlich aber auch definiv) "unausweichlich" dieses Patent verletzen und nutzen (mit eben der Biometrie, falls nur NFC-Tranksaktionen keine oder zu wenig hohe erfinderisch Höhe hätte, was aber ehrlich gesagt nicht anzunehmen ist -lesen Sie dazu den nächsten Abschnitt)!!!


Im Attachment „Neuheitsabklärung von NFC-Transaktionen auf Konten 3“ habe ich mit Dr. Heinrich schon im Frühling 2013 die Neuheit und v.a. erfinderische Höhe abgeklärt bzw. bestätigt! Im zweiten weiteren Attachment „Neuheitsabklärung….“ sind noch unsere gegenseitigen weiteren Antworten bzw. Abklärungen!!!


D.h. in jedem Fall ist und muss dieses NFC-Transaktions-Patent als neu und eben mit der notwendigen hohen erfinderischen Tätigkeit bestätigt werden (kein Gericht und keine andere Partei kann das stürzen oder widerlegen -ausser ein Dokument mit früherer Priorität würde dieses Patent und damit dessen hohe erfinderische Tätigkeit stürzen -d.h. und damit gibt es einen ganz wichtigen Grund mehr, dass darum das Bundespatentgericht (BPG) die Verletzer zum Suchen eines Dokumentes mit früherer Priorität zu suchen auffordern müssen bzw. solch eine Verfügung erlassen müssen -es ist sooo unbegreiflich bzw. eine solche unerhörte ungebürliche Benachteiligung des Gerichtes, dass das nicht gemacht wird (um die erfinderische Tätigkeit zu bestätigen)!

 

Definitiv wird nun Coop mit Swisscom als erster NFC-Nutzer mein Patent (aber auch AMTS) verletzen/nutzen (auch ohne Biometrie)!!!

 

Sonst sind aber auch Sunrise und UBS oder eben ggf. Migros (obwohl die nur jetzt die „passive“ NFC Lösung bringen -man/ich kann da aber ergänzen, dass alle NFC-Handy-Nutzer eben dann mit deren NFC-Handys die passiven Migros NFC-Karten auch für deren Handy-Payments nutzen wollen und dann Migros unter dem eigenen Migros-Kunden Konsumenten-Druck (v.a. wenn nur ein einziger anderer Anbieter oder dann auch noch mit unseren Bonus-Systemen das definitiv beste mobile Payment anbieten kann) eben sofort kollabieren wird und eben auch meine NFC-Transaktions und AMTS-Patent IP-Rechte nutzen will bzw. muss) weitere Patent-Verletzer-Kandidaten, weil die offensichtlich „Anstalten“ machen. D.h. bei Anstalten hat das Gericht (BPG) die UP auch zu würdigen. D.h. auch bei meinem Antrag bei „Unausweichlichkeit“, weil das („Unausweichlichkeit“) noch mehr als „Anstalten“ sind –teilen Sie das dem BPG auch in jedem Fall in dem neuen UP-Antrag mit!!!


Apple wird mit dem neuen IPhone 5S mein NFC-Patent  nun leider doch nicht nutzen aber dafür immer das AMTS-Patent nutzen bei Skype-Out und iTunes und allen weiteren drahtlosen Bezahlverfahren.Wegen seinen eigenen NFC Patenten kann ich/man nun Apple doch auch sogar schon jetzt mit meinem NFC-Transaktions Patent abmahnen bzw. zumindest auch damit neben mit dem AMTS-Patent in der CH zu Lizenzgesprächen anfragen! Und v.a. kann man da beim Gericht auch die UP geltend machen, weil natürlich dann Apple definitiv mit deren NFC Patent auch in der CH im nächsten iPhone 6 oder 7 eben NFC-Transaktionen und AMTS (mehrfach) nutzen werden.


Es ist so wichtig, dass wir nun (erst recht wenn iPhones kein NFC-Sender haben), dass wir die AMTS-Lizenzen (gegen Apple, Skype und allen mobile VoIP ISPs) geltend machen. Wir brauchen diese Lizenzen (100 Mio Fr.) für unseren Wlan -Operator und v.a. für eigene NFC-Token (für alle iPhone Nutzer) zu finanzieren!!!



Es gibt per 6.4.2013 zu meinem NFC-Transaktions-Patent einige beste bzw. allerbeste Good-News zur erfinderischen Tätigkeit (siehe auch dieses PDF bzw. Word Doc!

Mir war schon bei meiner NFC-Transaktions Patent-Anmeldung bewusst, dass Sony und Philips (S&P) ja NFC downward kompatibel zu deren MiFare und Felica ISO 14443  Kontaktlos-Karten Technologien machten. D.h. sie (S&P) verstanden bzw. wollten damit, dass NFC Sender an der Kasse neben NFC-Handys auch MiFare und Felica Kontaktlos-Karten lesen. Oder anders ausgedrückt, wollten sie (S&P), dass an POS neben MiFare und Felica Kontaktlos-Karten auch NFC-Handys gelesen werden können.

Aber, dass NFC-Handys selber mit NFC Sendern am POS gelesen werden können und v.a. von da noch die ganz entscheidende Transaktion auf ein Konto bzw. Server gemacht werden solle bzw. könne bzw. eben muss, haben sie nicht beschrieben, publiziert (ev. sogar noch nicht einmal daran gedacht das zu beschreiben, obwohl es so naheliegend ist) oder eben auch nicht selber zum Patent angemeldet, obwohl mit der neuen NFC Technologie das eben möglich gewesen ist bzw. sehr sehr sehr sinnvoll bzw. so einträglich für einen exklusiven dominierenden NFC-Payment Provider bzw. solch eine Handy-Payment Brand wie  z.B. Visa bei Karten gewesen wäre.

Darum  konnte ich das in der CH als mein NFC-Transaktions-Patent anmelden und jetzt kann ich das gegenüber UBS und Sunrise oder ggf. auch Migros, Coop und Swisscom etc. geltend machen. Denn deren NFC-Payment ist wie MiFare und Felica Kontaktlos-Karten, aber eben zu NFC-Handys mit einer zusätzlich notwendigen Transaktion auf ein Konto bzw. Server. NFC-Handys mit einer Transaktion auf ein Konto bzw. Server wurden damals nicht als auch sonst noch nie zuvor beschrieben, aber von mir mit meinem Patent am 19.3.2004 beansprucht (siehe unten gleich nachfolgend das Schreiben unter dem Titel: Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Gruntz -inbesondere dann der rot formatierte Abschnitt).

Obwohl z.B. EMV selber noch im 2003 Patente für wireless mobile Payments anmeldete, haben EMV nichts über NFC, geschweige dann über NFC-Transaktionen auf Konten geschrieben bzw. beansprucht! Das zeigt, dass selbst die grossen Payment Brands wie EMV nicht an NFC-Payments auf Konten nachdachten bzw. hierzu Patente anmeldeten. Es ist auch nicht zu erwarten, dass noch irgend ein Dokument von vor dem 19.3.2004 auftaucht, das NFC Transaktion auf ein Konto bzw. Server beschreibt!...


...Natürlich bleibt solch ein Dokument, das NFC Transaktionen vor dem 19.3.2004 erwähnt trotzdem das letzte grosse oder kleine Risiko, dass mein NFC Patent doch noch gestürzt würde. Aber ich habe seit 2003 nichts dergleichen je gefunden und v.a. kann man diese Abklärung als grösstes patentrechtliches Problem mit einer Klage gegen die UBS oder mit eiiner Kooperation mit CS oder einem anderen grossen Partner sehr schnell lösen, weil dann nach allen neuheitsschädigenden Doks professionell und unabhängig gesucht wird!!!

 

D.h. ich glaube ich konnte damit dieses Weekend bzw. letzte Woche definitiv mein NFC-Patent als von UBS, Sunrise und Coop als auch Migros (oder eben auch von Google-Wallet) verletzt bestätigen. D.h. ich habe die Situation mit Dr. Gruntz, einem NFC-Spezialisten von der FHNW aus Brugg am vergangenen Mi besprochen. Es müssen mir für mein NFC-Patent mind. Lizenzen bezahlt werden. Nun (morgen etc.) spreche ich nochmals mit meinem Anwalt Dr. Heinrich über das weitere Vorgehen….

 

…Z.B. kann man nun aber auch mit CS, Raiffeisen und weiteren Handelsketten (Landi) eine eigene ICT Payment und mit dem AMTS-Patent eine Operator Brand realisieren!!! Raiffeisen hat mir vor 3 Jahren gesagt, dass sie an meinen BCs schon Interesse hätten, aber als Investoren können sie nicht einsteigen (es sei eine Genossenschaft), aber sie wären dabei, wenn ich andere Investoren fände. Wenn also CS und andere Banken (Kanton etc.) bei unserer Brand mitmachen, wird wohl auch Raiffeisen…

 

Herr Dr. Heinrich, mein Anwalt, meinte diese letzte Woche, dass wir neben NFC auch trotzdem mit dem hierzu übergeordneten AMTS-Patent von Zoltan Pal dann bei diesen Interessenten vorangehen sollten (d.h. doppelt mit AMTS und mit meinen NFC, HMMT Patenten bzw. Biz-Konzepten).


Sogar Zoltan und sein technischer Berater Kolja Kuse aus München verstehen meine Argumente (d.h. Zoltan war am 20.3.13 am Bundepatentgericht in München gegen Apple alleine zu schwach, obwohl Apple sein AMTS-Patent in keiner Weise mit deren letzten vorgebrachten NK18 Dokument als nichtig erklären konnten. Dies, obwohl sie das arglistig über das ebenfalls arglistig gewesene BPG so kriminell suggerieren wollten, um wohl eben Zoltan Pal sein Patent abzujagen).


Man sollte also sicher noch weiter reden, weitere Abklärungen machen und sich doch ggf. asap in Zürich oder sonst wo in der CH treffen….




Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Gruntz (von Roger Humbel am 5.4.2013 gesendet und am 6.4.2013 hier ergänzt mit kursiver Schrift)

 

Besten Dank für Ihr Email und für die erneute Ausführung bzw. Bestätigung. Wir hatten das ja eigentlich schon alles im Telefonat so besprochen. Ich meine bzw. bin aber immer noch (mehr denn je) überzeugt, dass mein NFC-Transaktions Patent von UBS etc. verletzt wird. Bitte schauen Sie sich doch das auch noch an (hier) und bitte studieren Sie die bzw. meine juristischen bzw. patentrechtlichen Argumente.

 

Für mich ist der Fall klar (seit bzw. seit vor Anmeldung des Patentes, weil ich das genau so absichtlich so nur deswegen angemeldet hatte, damit ich gleich die sog. „unausweichliche“ Nutzung schon da beim Gericht geltend machen konnte), dass UBS etc. mein NFC Patent verletzen –dies nur schon deswegen, weil die UBS mit NFC argumentieren bzw. Marketing machen und v.a. weil der Chip (Sender) im Handy ein NFC Chip ist (der zwar da schon nur Card-Emulation und sogar über ISO 14443 macht, aber es ist ein NFC Chip und v.a. werden früher oder später bzw. damit patentrechtlich schon jetzt wieder „unausweichlich“ eh auch die Handy-Kunden/Nutzer auch die anderen NFC-Modi bei dem Gesamt-Produkt von UBS etc. nutzen). -N.B. bitte verstehen Sie (meine bzw.) die komplizierten patentrechtlichen Formulierungen.

 

In meinem Patent bzw. in meinen Ansprüchen steht nicht, dass nur die „aktive“ NFC Funktion bzw. nur der Peer-to-Peer Mode  beansprucht wird. D.h. auch der (pseudo) „passive“ NFC CE-Mode ist in meinem Patent sehr einfach und klar mit „NFC“ beansprucht. D.h. es wird nun NFC mit dem (pseudo) „passive“ NFC CE-Mode benutzt, was eben NFC ist und bleibt siehe meine Ansprüche auf S. 6 (die mit NFC auch definitiv deren genügend hohe erfinderische Höhe haben, weil mir war die alg. RFID (und damit ISO 144443) Technologie als State Of The Art schon im 2003 bekannt (ich hatte da selber sogar meine erste Anmeldung noch so formuliert mit RFID bzw. eben dann also ISO 14443, bis ich es explizit mit Datumsverschiebung auf den 19.3.2004 (nun gültige Priorität) nur noch die NFC-Transaktionen beanspruchte, weil das (NFC) die ganz entscheidende Patentanmeldung bzw. Erfindung ist, sofern nicht jemand anders das auch beansprucht hätte, was aber per Dato nicht der Fall scheint).

 

1.Mobiles Gerät mit einem optionalen Zusatzgerät für Transaktions-Applikationen dadurch gekennzeichnet, dass mit

NFC-Sender Zahlungs-, Zulassungs-, RFID-Tag- oder Funkschloss- Identifikationen und Applikationen führbar, transferierbar

und sendbar sind, die vom Gerät mit direkter sofortiger oder dem damit kommunizierenden Transferierungs-

Terminal mit indirekter späterer GSM- und Internet-Übertragung auf ein Konto, d.h. einen Server abbuchbar sind.

 

2. Verfahren für Transaktions-Applikationen dadurch gekennzeichnet, dass mit einem mobilen Gerät mit einem optionalen

Zusatzgerät mit NFC-Sender Zahlungs-, Zulassungs-, RFID-Tag- oder Funkschloss- Identifikationen und Applikationen

geführt, transferiert und gesendet werden, die vom Gerät mit direkter sofortiger oder dem damit kommunizierenden

Transferierungs-Terminal mit indirekter späterer GSM- und Internet-Übertragung auf ein Konto, d.h. einen

Server abgebucht werden.

 

Der Fall bzw. die Patentverletzung von UBS etc. ist also definitiv klar. N.B. mir ist das seit Jahren klar, seit NFC in ganz Europa nur mit dem (pseudo) passiven CE-Mode NFC (von Google Wallet, Nice etc.) lanciert wird. Ich musste einfach aber nun auf einen Verletzter in der CH warten, weil mein Patent aktuell nur in der CH gültig bzw. erteilt ist. Nun ist das mit UBS etc. definitiv der Fall (N.B. das war „unausweichlich und damit hätte mir das schon bei meiner ersten Klage im 2004 nach der Patentanmeldung gewürdigt werden müssen), obwohl/weil/da eben eh seit der Patentanmeldung diese Nutzung bzw. Verletzung rechtlich da gewesen ist, weil keine anderen Technologien als NFC mehr für Handypayments je entwickelt worden wäre, weil NFC für POS-Zahlungen die beste bzw. genügende Lösung für Handys ist!!! N.B. das alles war mir schon bei der Anmeldung klar, 


(weil Sony und Philips NFC nur downward kompatibel zu deren MiFare und Felica Kontaktlos-Karten Technologien machten, aber nichts über die ebenfalls möglichen NFC Payments von Handy zu Server/Konten schrieben -natürlich liegt das auf der Hand und war auch so wohl gedacht ober gar angenommen, aber die Transaktion auf die Konten/Server wurden nie beschrieben, sondern nur ein POS-Payment mit NFC wie MiFare und Felica -es hätte eben wirklich "Transaktion auf Konto/Server" beschrieben werden müssen, was ich mir immer erhofft hatte, dass das diese Entwickler als neue Erfindung vergessen zu beanspruchen -geniale Entwicklungen machen, aber die wichtigsten Patente vergessen anzumelden, sodass ich die geltend machen kann),


und absichtlich so darum von mir beansprucht, weil eben damit ich seit Anmeldung meine Lizenzen bei allen Handy-Nutzern geltend machen kann bzw. wenn nicht meine Aargauer Richter mich genau darum geschädigt hätten, hätte geltend machen können (u.a. ganz entscheidend beim Richter als "gewerblicher" NFC-Payment Nutzer selber oder bei Google-Wallet oder nun bei der UBS, weil deren NFC-Payment zwar Felica oder MyFair ISO 14443 sind aber eben mit den von mir beanspruchten "Transaktionen auf Konten/Server", was zwar Sony und Philips mit deren NFC ursprünglich auch sogar sicher dachten, sahen und publizierten, wo der NFC Sender im Handy (als auch am POS) ist, aber eben ohne dass das Sony oder Philips publizierten, dass dann auch noch wirklich die "Transaktionen auf Konten/Server" gehen müssen, obwohl es so klar ist, aber wenn es nicht publiziert ist, dann ist bzw. wird es nicht State of The Art und kann damit als neue Erfindung geltend gemacht werden -d.h. sie (S&P) haben nur ein POS Payment beschrieben, wo das Geld am POS auch in Cash oder Muscheln hat ja umgewandelt werden können und zur Bank bzw. zum Konto getragen hat werden können und nicht als eben wie von mir beansprucht über eine "elektronische Internet Transaktion auf Server/Konten").


Was insbesondere Sony und Philips aber auch nicht deutlich puplizierten ist/war, dass der NFC Sender im Handy ist und drei Modi ermöglicht bzw. hat und sich somit von Felica und MiFare unterscheiden (sowieso gegenüber Karten) und viele neue Apps und eben NFC-Payment als auch -Ticketing ermöglicht, wo immer auf ein Konto/Server die Abbuchung gemacht wird, womit dieses sog. "NFC" nun heute gerne von UBS, Google Wallet und von Operatoren vermarktet werden will, was ich aber beansprucht habe, wo man dann mit diesem NFC eben solche Transaktionen auf Konten/Server machen kann....


...Die Aargauer Richter haben das alles schon damals im 2004 bei meiner gleichzeitigen  mit der Patentanmeldung eingereichten Staatshaftungs-Klage verstanden, aber mit Bluffs, Drohungen und v.a. kriminellen Ermessensmissbräuchen (Bestechungen) nach StGB Art 322ter mich geschädigt bzw. um die Lizenz geprellt –es war denen zu einfach (einfach ein Patentchen denen unter die Nase einfach halten zu dürfen)!!! Die Richter hätten um meine Klage zu stürzen mir nur ein Dokument mit einer NFC-Transaktion vorlegen müssen -war von mir sicher auch beantragt, aber sie machten nichts, ausser mich zu schädigen!!! Hierfür, dass ich also weiter ohne Entgegenhaltung berechtigt an mein NFC-Patent glaubte, muss ich zusätzlich Schadenersatz bekommen vom Kanton AG -selbst wenn nun ein solches Dok doch noch auftauchen täte, weil ich hier nämlich durch das damals fehlende Dok vom Kanton AG in meinem Glauben an mein Patent gestärkt wurde und der Kanton AG die Pflicht gehabt hätte, mich nicht im falschen Glauben zu lassen, indem sie das Dok wie von mir verlangt vorlegten. Hierfür sind Klagen, damit das als erstes geklärt wird. Alles andere sind Schädigungen von den Gerichten!!!

 

Ich kläre nun diese Situation mit meinem Anwalt weiter ab. Ich würde Sie gerne weiter auf dem Laufenden halten oder ggf. sogar für weitere Abklärungen einbeziehen. Lassen Sie sich nicht von den arglistigen Richtern bluffen, die mir meine Lizenzen selber nicht bezahlen wollen.

 

Ich wüschen Ihnen ein schönes erholsames Weekend!

 

MFG

Roger Humbel

 


Von: Gruntz Dominik [mailto:[email protected]]
Gesendet: Freitag, 5. April 2013 14:13
An: Roger Humbel
Cc: Heinrich Peter
Betreff: RE: Patent US20030172028 - Authorization of payment for a commercial transaction via a bluetooth ...


 

Sehr geehrter Herr Humbel,

 

nun bin ich endlich dazugekommen, ihre Anfrage zu beantworten. Es ist richtig, dass NFC ein Standard (oder eine Standardfamilie) ist, der mehr "kann" als ISO 14443, aber eigentlich fasst NFC verschiedene Technologien unter einem neuen Brand zusammen, d.h. es referenziert explizit andere ISO Standards und definiert bei gewissen Standards (wie z.B. bei den Mifare und Vincinity-Karten) wie NFC-spezifische Daten auf der Karte abgelegt werden sollen. NFC definiert insbesondere auch drei Betriebsarten: Reader/Writer-Mode, P2P-Mode und Card-Emulation-Mode.

 

Der dritte (optionale) Modus ermöglicht die Kommunikation mit RFID-Lesegeräten. Im Card-Emulation-Modus verhält sich ein NFC-Gerät wie eine passive, kontaktlose

Smartcard. Damit ist es rückwärtskompatibel zu bestehenden Smartcard-Infrastrukturen. Ein NFC-Gerät, welches den optionalen Card-Emulation-Modus unterstützt, kann in einem Smartcard-System dieselben Aufgaben wie eine kontaktlose Chipkarte übernehmen. Bei diesem Modus definiert NFC also nichts zusätzliches, sonst wäre ja eben die Rückwärtskompatibilität nicht gewährleistet.

 

Bei den Ansätzen wie sie von Migros/Coop/Swisscom/Sunrise aktuell verfolgt werden wird auf den Card-Emulation-Mode gesetzt. Dem Lesegerät ist es egal, ob es eine Kontaktlose Kreditkarte oder ein Handy sieht. Aus diesem Grund bin ich sehr skeptisch bezüglich Patenten.

 

Anders würde es aussehen, wenn das Payment über einen anderen Mode funktionieren würde, aber auch da muss man aufpassen, denn man könnte auch eine Lösung realisieren die sich wie P2P anfühlt, technologisch jedoch auf auf dem Card-Emulation-Mode aufbaut. Ein entsprechendes Paper von "Van Damme & Co" habe ich ihnen beigelegt. Er beschreibt darin eine Möglichkeit, wie Geldbeträge von Gerät zu Gerät ausgetauscht werden können, und verwendet dabei den Card-Emulation Mode von NFC, d.h. die Kommunikation erfolgt ebenfalls über ISO/IEC 14443.

 

Ihre Aussage bezüglich Akku stimmt nur bedingt, denn NFC braucht wenig Strom. Ob der Card-Emulation-Mode auch bei abgeschaltetem Handy funktioniert ist eine Frage die der Gerätehersteller entscheidet. Beim Nokia 6131 funktioniert der Card-Emulation-Mode z.B. auch bei abgeschaltetem Gerät, es muss nur die Batterie eingelegt sein.

 

 

Mit freundlichen Grüssen

Dominik Gruntz

 

 

 

 

 

Von: Roger Humbel [mailto:[email protected]]
Gesendet: Mittwoch, 3. April 2013 16:35
An: Heinrich Peter ([email protected])
Cc: [email protected]
Betreff: Patent US20030172028 - Authorization of payment for a commercial transaction via a bluetooth ...


 

Sehr geehrter Herr Dr. Heinrich

 

Eben habe ich 35 Min mit Prof. Dr. Gruntz, dem NFC-Spezialisten von der FHNW in Windisch telefoniert, um mein NFC Patent abzuklären, ob ich das in der CH gegenüber UBS, Sunrise, Coop und Migros definitiv geltend machen kann (bzw. man das an andere Banken und Handelsketten lizenzieren kann)!!!

 

Ich kann das geltend machen, weil ich „NFC“ beansprucht habe (siehe mein 1. Anspruch) und das definitiv mehr ist als ISO 144443, was mit dem VivoTech Patent US20030172028 als einzig meinem NFC Patent als State of the Art bzw. als Patent mir entgegengehalten werden könnte. Mein Patent ist wegen meinem Anspruch auf NFC definitiv ein Patent bzw. hat gegenüber VivoTechs Patent US20030172028 einen bzw. genau damit die entscheidenden höhere erfinderische Tätigkeit, obwohl eigentlich augenblicklich bei UBS etc. und in Handys nur der ISO 144443 sog. „Card-Emulation“ NFC-Mode benutzt wird (in CH als auch von Google Wallet etc.). D.h. weil eben damit „NFC“ benutzt wirdm, wird damit auch mein Patent genutzt bzw. verletzt. Gerne dürfen sonst UBS, Google, Operatoren etc. nur mit ISO 144443 Sendern (ohne NFC) die Handy-Payments wie nach dem NFC Patent von VivoTech  betrieben werden. Das will aber niemand.

 

NFC differenziert sich gegenüber ISO 144443 eben auch so, dass es unter dem „Deckel“ von NFC 3 verschiedene (Protokoll- bzw. Nutzungs-) „Mode“ gibt (Card-Emulation, Peer-to-Peer und Tag-Reading), was letztlich der Handy-Nutzer etc. will und eben nicht nur ISO 144443. D.h. sowieso wird in Zukunft vom Handel etc. alle drei NFC Modes genutzt werden wollen (für die beste User Experience). Um NFC kommt also Coop, UBS, Sunrise etc. nicht mehr. Ergo es müssen mir die Patent-Lizenzen bezahlt werden.

 

Uebrigens da VivoTech von Google für Google-Wallet noch keine Lizenz bezahlt bekommen hat, weil nun Vivo-Tech deren operativen Tätigkeiten beenden, kann man davon ausgehen, dass eben ISO 144443 etwas anderes als NFC ist und da so Google ev. um die Lizenzzahlung an VivoTech kam, weswegen VivoTech auch kein Geld oder auch keine Aufträge von Google bekommt. Denn VivoTech hätte sicher von Google für deren NFC-Payment Google-Wallet deren Patent US20030172028 Lizenzen wollen, was in dann sicher in allen Medien als der grosse Patentstreit bekannt gemacht worden wäre.

 

Last but not least Prof. Gruntz gibt mir noch mehr Infos in den nächsten Tagen. Man kann sich ggf. auch mit ihm und dem Investor und Ihnen treffen. Ich denke, dass er uns allen auch noch mehr Antworten auf allfällige Fragen (technischer Art etc.) geben kann, wie auch wir umgekehrt ihm!!!

 

Was sollten wir sonst noch alles abklären, um Gespräche mit Investor, Banken und UP-Antrag beim BPG in SG aufzugleisen?

 

MFG

Roger Humbel

 


 

Von: Roger Humbel [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 2. April 2013 16:49
An: 'Dominik Gruntz ([email protected])'
Cc: Heinrich Peter ([email protected])
Betreff: Patent US20030172028 - Authorization of payment for a commercial transaction via a bluetooth ..




Sehr geehrter Herr Dr. Gruntz

 

Darf ich Sie zu den Unterschieden von ISO 14443 type A or B und NFC kurz befragen? Ich bräuchte da Ihre Meinung für meinen Anwalt. Bitte studieren Sie doch diesbezüglich das unten nachfolgende FW bzw. meine kurze Mitteilung auf Ihrem Telefonbeantworter.

 

D.h. meine NFC-Transaktionen sollte so ich nun geltend machen können (d.h. in CH können UBS /Sunrise Coop und Migros abgemahnt werden weil sie sog. „Anstalten zur Nutzung meine Patent-Anmeldung machen“ (gilt in D wie in CH, wo ich sicher bin mit Art 67 den richtigen Art gefunden zu haben) –ggf. können auch Kooperationen verfolgt werden). 

 

MFG

Roger Humbel


 

Von: Roger Humbel [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 2. April 2013 02:57
An: Heinrich Peter ([email protected])
Betreff: Patent US20030172028 - Authorization of payment for a commercial transaction via a bluetooth ... 


 

Sehr geehrter Herr Dr. Heinrich

 

Sie haben mir im Februar noch Ihre eigene NFC Recherche gemacht bzw. gesendet (siehe unten. Dabei haben Sie sogar ein angebliches NFC-Patent von VivoTech gefunden (siehe http://worldwide.espacenet.com/publicationDetails/originalDocument?FT=D&date=20061024&DB=EPODOC&locale=en_EP&CC=US&NR=7127236B2&KC=B2&ND=4)!

 

Doch damals im 2002 war NFC noch gar nicht bekannt (NFC kam erst im 2003 von Philips und Sony). US7127236 kommt zwar sehr sehr sehr nahe an meine NFC-Transaktionen, weil es ISO 14443 type A or B für Transaktionen auf Konten beansprucht. NFC unterstützt da ja sogar ISO 14443 type A or B, aber NFC ist eben noch mehr als ISO 14443 type A or B, wo eben ISO/IEC 14443 eh nur eine internationale Normenreihe für kontaktlose Chipkarten ist und nicht/kaum/weniger für Handys –NFC ist aber für Handys….

 

…Denn die Kommunikation zwischen NFC-fähigen Geräten kann sowohl aktiv-passiv als auch aktiv-aktiv sein (Peer-To-Peer) im Gegensatz zur herkömmlichen Kontaktlostechnik in diesem Frequenzbereich (nur aktiv-passiv). D.h. NFC ermöglicht im Gegensatz zu Kredit-Karten, die eben ISO 14443 type A or B nutzen, dass eben „aktiv“ (aktiv-aktiv mit dem bzw. den Akkus der Handys) viel mehr gemacht werden kann. Zwar kann man mit ISO 14443 type A or B auch ein Handy-Payment machen (ggf. sogar auch aktiv bzw. aktiv-aktiv, aber ev. ist der Akku dann 10x schneller leer oder gar das ganze Handy funktioniert dann nicht mehr oder weiss ich was noch, denn NFC hat ganz viele Vorteile für Handys bzw. Payments), aber der Weltmarkt hat sich für NFC und nicht nur für ISO 14443 bei Handy-Payments bzw. Sendern in den Handys entschieden. N.B. darum ist auch bei mir mit NFC die erfinderische Höhe gegeben, weil mit NFC kann man wirklich ein Handy-Payment betreiben bzw. NFC ist die Sendertechnologie, die in den HAndys verbaut wird und nicht ISO 144443 Sender (ISO 14443 type A or B ist (offensichtlich) nicht dafür (für Handys als auch Handy-Payments geeignet).

 

Die Patente von IBM und EMV, die im 2003 angemeldet wurden, werden ggf. oder z.T. auch bei NFC-Transaktionen Lizenzen geltend machen dürfen, wenn diese Patente bestätigt werden. In diesen Patenten steht aber definitv nichts über NFC, womit ich eben definitiv auch da die für die erfinderische Höhe wieder den entscheidenden Unterschied mit NFC richtig beanspruchte. Ich muss aber diese Patente erst noch mal richtig studieren. Aber ich meine, dass niemand die entscheidenden NFC-Transaktionen vor mir beansprucht hat!!!


MFG

Roger Humbel

 

 

 

Von: Peter Heinrich [mailto:[email protected]] Gesendet: Freitag, 15. Februar 2013 22:46

An: [email protected]
Betreff: Patent US20030172028 - Authorization of payment for a commercial transaction via a bluetooth ...



Sehr geehrter Herr Humbel 


Bitte studieren Sie einmal die NFC-Patente bei Google Patents:

 

http://www.google.com/patents/US20030172028?dq=NFC&hl=de&sa=X&ei=cqseUZfVA8WutAbtrYGwAw&ved=0CFAQ6AEwCTgK    

 

Noch eines.

 

Mein Bauch-Gefühl ist, dass dieses Gebiet schon sehr beackert ist.

 

Sicher weniger vor dem 19.3.2004, aber mehr weiss ich zur Zeit nicht.