Beschluss des Deutschen BPG in Sachen Apple vom 28.6.2012- Pal.pdf
Juristische Umschreibung (1. Gutachten zur Apple Nutzung) des AMTS-Patent.pdf
1. Entscheid des Schweizer Bundespatentgerichtes vom 20. Februar 2012 2.pdf
Link zu AMTS-Patent bei Espacenet
Link zu NFC-Transaktions Patent-Erteilungs-Eintrag bei Swissreg
Link zu erstem HMMT Patent (Anmeldung) bei Espacenet
Der AMTS-Patent Erfinder, Herr Pal und sein Deutscher UP-Vertreter kamen am 21.1.2013 zu den wohl sehr ähnlichen Schlüssen mit den weiteren sehr grossen revolutionären AMTS-Ansprüchen, wie ich auch schon das erkannte und es meinem Vertreter (und Herr Pal) einen Tag zuvor am 31.1.2013 in einem Email kurz antönte mit all den vielen weiteren Ansprüchen für kostenpflichtige drahtlose Dienste neben eben dem sicher mal beanspruchbaren VoIP-Out/In (z.B. Skype-Out/In). Bitte studieren Sie dazu mal diesen ersten Link und die Auflistung (gelb markierte Ansprüche hier in diesem nachfolgenden Link:
https://docs.google.com/document/d/1-ne8Nsa3a4lUz6Kvpa50tfTRjQYYnQyRKt45VTPLAL0/edit
https://drive.google.com/?tab=mo&authuser=0#folders/0BxNAPikNwWn_WmpLQnY5c3hmblk Google-Drive-Login: [email protected] Passwort: snowsnow
Und hier alle Dokumente, Akten bzw. Tatsachenbehauptungen der Nichtigkeitsklage von Apple (vertreten durch die grosse Münchner Patentanwaltskanzlei Bardele/Pagenberg), was vom Deutschen Erfinder des AMTS-Patentes, Herr Zoltan Pal in akribischer Kleinarbeit aber selber als nichtig von Apple bewiesen werden konnte:
D.h. hier noch, was Herr Pal alles schreiben/beantworten/erklären/entkräften musste auf die falschen und arglistigen Argumente von der Münchner Patentanwaltskanzlei Bardele, die Apple in Deutschland in deren Nichtigkeitsklage vertritt.
Antwort von Zoltan Pal ans BPG auf die Nichtigkeitsklage 20111111 Final vom 16.11.2011
Hier die Akten von der Nichtigkeitsklage von Apple:
54 S. Nichtigkeitsklage von Apple vom 06. Juli 2011
Landgericht Hamburg Patentsachen 20355 Hamburg Klage der Firma Shopping-Telecom UG
NK11 Net2Phone Reports Record 4th Quarter Revenues of $44.1 Million; Gross Margin Rebounds to 40.3%
Und hier die entscheidenden eigenlich sehr einfach zu verstehenden Akten bzw. Argumente, dass eben die Apple Nichtigkeits-Klage selber nichtig ist
Apple bzw. deren Vertreter Bardele/Pagenberg wollen ja mit den Net2Phone NK-Dokumenten das AMTS-Patent als nichtig erklären lassen, weil sie damit behaupten bzw. beweisen wollen bzw. wollten, dass drahtloses VoIP von Net2Phone schon früher als die AMTS-Priorität existierte, was aber nicht stimmt bzw. eben selber somit nichtig ist. Denn erst am 18. Okt 2004 hat erstmalig Net2Phone mobiles VoIP angeboten (siehe http://www.net2phone.com/about/press/releases/20041018.asp.). D.h. in den von Bardele/Pagenberg auf S. 11 aufgeführten Beweis-Dokumenten findet man keinen einzigen Hinweis, dass auch nur eine einzige von allen diesen vorgehaltenen VoIP Lösungen von Net2 Phone über „Wlan/WIFI/wireless/drahtlos“ läuft (siehe http://www.net2phone.com/about/press/releases/7-16-96.asp, http://www.net2phone.com/about/press/releases/03_13_2000.asp, http://www.net2phone.com/about/press/releases/10_23_2001.asp)!!! D.h die Apple Nichtigkeitsklage ist selber nichtig, weil Apple kein Dokument mit früherer Priorität vorlegen kann -d.h. jedenfalls ganz sicher nicht mit einer Lösung von Net2Phone -aber scheinbar eben auch nicht mit einer Lösung von einer anderen Firma -Skype waren die ersten, aber eben nach der AMTS-Priorität!!!