Patent-Streite u -Strategien für unsere (NFC- u Wlan-Operator) ICT-Brand

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An jeden interessierten Investor:


Danke für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihr Interesse an meinem auf nur 2 A4-Seiten fest gehaltenen und recht bzw. wohl äusserst guten und v.a. grosszügigen als auch völlig risikolosen Angebot für ein Finanz-Investment von Ihnen in meine sehr aussichtsreichen Mobil-Payment Patent-Klagen, die ich nun am CH-Bundespatentgericht anstrengen will, falls wir nicht zuvor schon mit Abmahungen unsere Patent-Lizenzen erhalten. D.h. für das Honorar von Anwälten für die Abmahnungen und für allfällige spätere Klagen suchen wir Investoren. 


Lange Rede, aber kurzer Sinn (bzw. eben als Zusammenfassung bzw. als fundamentale einfache Message von dieser mit allen Aspekten leider nun doch wieder recht grossen, langatmigen ausführlichen bzw. detailierten Web-Site): D.h. es gibt für jedes Investment das 10-Fache als ROI (return on investment) zurück.



Mein Angebot an alle interessierten Investoren:

Sie erhalten für Ihr beliebiges Investment in ca. 6-12 Monaten beim Gewinn der AMTS-Patent Klage beim Schweizer Bundes­patentgericht (BPG) in SG das 10-Fache Ihres Investments zurück. Z.B. für 10‘000 Fr. Investment gibt es 100‘000 Fr. als Ihre Entschädigung, d.h. eben 1000% ROI.  Dieser ROI ist das ca. 300-Fache wie bei einem üblichen 3% Spar­konto. Ich akzeptiere auch Investments zu 1‘000 Fr. oder zu 100 Fr. und entschädige die auch mit 10-Fachem ROI. N.B. mit einem Gutachten von einem Anwalt über max. 10‘000 Fr. Kosten kann man nun bei BPG einen einfachen Antrag auf Pro­zesskosten-Hilfe (sog. UP) machen. Schon nach 1 Monat nach UP-Antrag beim BPG weiss man bei dieser UP-Würdigung zu 99.99% definitiv, dass in ca. 12 Monaten die Klage gewonnen ist und die sehr hohen Lizenzen bezahlt werden. Schon jetzt ist aber zu 99% das AMTS-Patent neu bzw. gültig, weil Apple (als weltgrösster ICT-Konzern) kein Dokument mit früherer Priorität bei deren Nichtigkeitsklage vorlegen konnte. Einziges Risiko bzw. Aergernis wäre, dass wenn wir nicht Prozess­kostenhilfe (sog. UP) innerhalb von ca. 1 Monat vom BPG erhalten, dass man dann 50‘000 Fr. (oder allenfalls noch mehr, falls weiter grosse Lizenzpflichtige aus Strategie mit allen juristischen Tricks über die Liquidität die Klage verzögern wollen) für die Klage selber zusätzlich bereit stellen bzw. eben vorweg organisieren muss, damit man nicht später deswegen wieder Zeit verliert. Hierfür suchen wir schon jetzt weitere Investoren, die dann für 50‘000 Fr. Investment aber auch 500‘000 Fr. zurück erhalten (also wieder den 10-Fachen ROI in 12 Monaten). N.B. als letzte Sicherheit für diese Situation müsste man eigentlich ca. 2 Mio Fr. bereitstellen. Doch da wir mit den ersten Lizenzen von nicht mehr streitenden Lizenzpflichtigen selber wohl schon mehrere Millionen Fr. gewürdigt erhalten, müssen wir wohl nur maximal noch 0.5 Mio Fr. als Sicherheit bereitstellen –grössere Investoren haben wir für diesen Fall nun auch schon angesprochen und interessiert. Da am 20. März 2013 Apple die letzte Gelegenheit hat ein Dokument mit früherer Priorität noch vorzulegen, wird danach jede Klage gegen die ca. hundert weiteren Lizenzpflichtigen eben auch zu über 99.99999% sicher gewonnen sein. D.h. einziges 0.00001% Risiko wäre, wenn wir bei all den vielen weiteren Nutzungen bzw. Lizenzpflichtigen mal eine falsche Lizenz verlangen würden, die gar nicht geltend gemacht werden kann mit dem AMTS-Patent oder auch dem NFC-Patent. Aber mit jeweils kaum über 10‘000 Fr. teuren Gutachten kann man vorweg eben bei jeder der ca. 100 weiteren auch noch beanspruchbaren Lizenz eine einfache bzw. sichere Vorabklärung machen. Ich schätze, dass es ev. 5-10 solche kritischeren Fälle gibt. N.B. eben den ersten, klarsten, einfachsten bzw. sicherersten Fall ist der für „mobiles VoIP“ (gegen Apple, dann alle weiteren Handyhersteller und v.a. Skype bzw. alle weiteren „mobil VoIP“ Anbietern), wo aber schon in Deutschland das erste wichtige und für die da geltend gemachte UP sogar erfolgreiche Gutachten erstellt und gewürdigt wurde (d.h. dazu eben die UP vom BPG in München sogar gewährt wurde) und wenn eben am 20. März 2013 Apple kein Dokument mit früherer Priorität vorlegen kann die erste geltend gemachte 50'000 € Patent-Lizenz von Apple und alsdann all diese vielen möglichen Millionen-Lizenzen von Apple und all den vielen weiteren Handy-Herstellern, Operatoren und weiteren Patent-Nutzern zu 100% bezahlt werden müssen (siehe Beilagen unter Downloads http://patent-streite.webs.com/downloads).


Finanzielle bzw. geschäftliche Aspekte bzw. Grundlagen zu meinem Angebot:

Der ganze AMTS- (als auch damit NFC-) Patent-Prozess kann wie jeder andere Patent-Prozess niemals über 2-3 Mio Fr. zu liegen kommen (falls eben alle juristischen Tricks von einem v.a. mit Liquidität finanz-starken oder sonst starken Lizenzpflichtigen verfolgt würden). D.h. schlimmstenfalls müssten wir ca. 50 bzw. eben nur 10 Investoren finden, die je 50‘000 Fr. investieren –über all die nächsten Monate hinweg kann man das einfach lösen mit weiteren solchen spontanen Anfragen bei jedem Investor (z.B. sehr einfach wieder vor jeder Bank). Mehrere Investoren haben aber schon deren 10‘000 Fr. als auch 50‘000 Fr. Investments zugesagt bzw. Interesse bekundet (einen Link zum Konto (Stand) kann man aber leider nicht machen). Ab dem 20. März 2013 sollten die Investments definitiv einbezahlt werden, weil wenn wir genügend Zusagen haben, brauchen wir ja eigentlich gar nicht mehr zusätzliche Investments, womit dann eben keine Investments mehr angenommen werden. Ich würde aber die bis zu einem gewissen Masse entschädigen (d.h. bis 2 Mio Fr. mit 2-3-Fachem ROI bzw. bis 1 Mio Fr. mit 5-Fachem ROI bzw. bei eben über unsere jetzt benötigten 0.5 Mio. Fr. mit 10-Fachem ROI). D.h. ich würde diese ROI vertraglich vereinbaren. Ziel ist von mir, dass damit ich bei einer oder ggf. gleich mehreren parallelen Gutachten und Klagen nicht kurz- oder längerfristig in Liquiditätsengpässe komme, die mich bzw. uns alle dann unnötig weiter ev. sogar eben unnötig massiv schädigen. Es ist einfach als Reseve bzw. Sicherheit vorgesehen (für Sie aber ohne Risiken), damit ich asap eben auch von allen grossen Lizenzpflichtigen wie eben Microsoft, Apple, ggf. Google und Nokia etc. oder Operatoren die Lizenzen geltend machen kann, damit ich dieses Geld in unsere operative Brand umgehend investieren kann. Allenfalls können damit auch weitere Verzögerungen bzw. Klärungen finanziert werden wie z.B. wenn den Gerichten noch weitere patentrechtliche Fakten bestätigt werden müssen. D.h. eben vernahm ich, dass das Deutschen BPG, an der erfinderischen Höhe des AMTS-Patentes etwas zu Zweifeln hat. Das wird aber auftomatisch auch bei meiner Klage am Schweizer BPG auch wieder zu klären sein. Sowieso ist dieser neue Zweifel zur erfinderischen Höhe eine Marginalität bzw. kann nicht zur Nichtigkeit des AMTS-Patentes führen, weil die erfinderische Tätigkeit bzw. Höhe so etwas von klar ist und anhand von Skype-Out/-In als ersten solchen Dienst, der solch ein drahtloses Bezahlverfahren (Clearing) nutzte ganz einfach zu beweisen ist. D.h. diese neue Unterstellung, dass AMTS nicht erfinderisch ist, ist falsch und kann korrigiert werden. Eigentlich ist es eben sogar einfach, wenn man das anhand von Skype und diesem enormen Unterschied bzw. Fortschritt mit der direkten Abrechnung (Clearing) im Client aufzeigt. Das AMTS-Patent ist definitiv erfinderisch mit sogar sehr sehr sehr hoher erfinderischer Höhe. Die Richter müssen das anerkennen bzw. können hier kein Grund bzw. Beweis vorlegen, warum das nicht erfinderisch ist und mit v.a. warum das nicht von sehr hoher erfinderischer Höhe ist. Leider verstreicht bis zu dieser Richterkorrektur wohl nochmals einige Zeit (hoffentlich nur wenige Monate). Weitere solche Unterstellungen oder Nichtigkeits-Angriffe sollten aber dann nicht mehr zu erwarten sein.


Grundlagen bzw. Begründungen zur Klage und zum Angebot:

Es steht in den Schreiben in den Attachments (unter Downloads) bzw. auf der Web-Site: http://patent-streite.webs.com eigentlich alles (wichtige) drin, um was es bei dem AMTS-Patent genau geht bzw. dass eben Apple in Deutschland beim BPG nur noch eine allerletzte Chance hat, doch noch bis am 20. März 2013 ein sog. Dokument mit früherer Priorität als das AMTS-Patent vorzulegen. Da Apple bzw. deren Vertreter schon sicher über 0.5 Mio Fr. in deren Nichtigkeitsklage investierten, aber immer noch kein Dokument mit früherer Priorität vorlegen konnten und eben zu 99.99%iger Sicherheit auch nun bis am 20. März 2013 kein solches Dokument noch von Apple bzw. deren Vertreter oder jemand anderem Vorgelegt werden, ist eben die Klage als auch darum Ihr Investment risikolos (sowieso eben ab dem 20. März 2013).  D.h. aus den Schreiben ist ersichtlich, dass die am 24.4.2012 von PA Dr. Sroka beantragte Prozesskostenhilfe am 28.6.2012 vom BPG in München gewährt wurde, womit deswegen eben die Klage schon jetzt zu 99.99% aussichtsreich bzw. sicher gewonnen ist. Ich kann noch ergänzen, dass das Schweizer Bundespatentgericht selber letzten Februar bestätigte, dass das AMTS-Patent alleine viele Millionen, wenn nicht sogar mehrere hundert Millionen Fr. Streitwert in der CH alleine hat (siehe 1. Entscheid des Bundespatent­gerichtes vom 20. Februar 2012 2.pdf S. 8 Punkt 9). N.B. Apple ist neben vielen weiteren Handy-Herstellern oder Netz-Anbieter sog. „mittelbarer“ (d.h. indirekter) AMTS-Patent Verletzer. Nur Skype (und solche VoIP-Anbieter) mit der drahtlosen Skype-Out/In Nutzung ist eben sog. „unmittelbarer“  (d.h. direkter) Verletzer bzw. Nutzer. N.B. ab dem 20. März 2013 (wenn Apple kein Dok mit früherer Priorität mehr vorlegen kann) sind keine Zweifel bzw. Risiken mehr am AMTS-Patent. Es ist dann sog. ein bestätigtes oder in anderen Worten erteiltes bzw. nicht mehr anfechtbares Patent. Bei den oben genannten Lizenzpflichtigen sind ja dann die Lizenzen umgehend zu bezahlen, was keine 12 oder gar keine 6 Monate mehr dauern wird. Die vielen weiteren Lizenzen würden alsdann nach weiteren Gutachten von mir mit weiteren Klagen geltend gemacht. Sie können da allenfalls auch noch ein Investment für aber bloss 1-3-Fachem ROI machen.   

 

Materielle und formale (prozessuale) hohe risikolose Aussichtsreichheit:

Materiell sollte das AMTS-Patent bzw. die Klage eh auch schon gesichert sein (weil in der CH ich die materielle Bestätigung von je mind. einem Patentan­walt, Immaterial­güterrechtler und auch indirekt sogar schon vom Bundespatent­gericht-Präsidenten bekam und aber insbesondere des­wegen, weil in Deutschland Apple deren Nichtig­keits­klage (v.a. ab dem 20. März 2013)  nicht (mehr) gewinnt. Siehe dazu den „Beschluss des Deutschen Bundespatentgericht in Sachen Apple“, wo ja schon wie geschrieben die Prozesskostenhilfe gewährt wurde, was eben so viel bedeutet, dass schon jetzt zu 99% die Lizenzen zu zahlen sind und zu 100%, wenn kein Dok mit früherer Priorität vorgelegt werden kann (Apple hat wie gesagt nur noch am 20. März 2013 eine letzte Gelegenheit, um deren geltend gemachte Nichtigkeit zu beweisen mit eben einem sog. „Dokument mit früherer Priorität“ –d.h., wenn Apple als weltgrösster ICT-Konzern das da nicht schafft, wird auch keine andere Firma das AMTS-Patent noch stürzen kön­nen. –N.B. In der CH kann dann die Klage ev. sogar noch schneller gewonnen werden wie in D (weil kein LG noch entscheiden muss, wie noch nun in Hamburg) und alles würde in der CH wohl eh noch schneller gehen, wenn eben Apple am 20. März 2013 definitiv am BPG in München verliert bzw. eben kein Dokument mit früherer Priorität mehr vorlegen kann. N.B. falls Apple oder sonst noch eine andere Firma doch noch ein Dokument mit früherer Priorität vorlegen kann, würde einfach nur mal die ebenfalls sehr aussichtsreiche NFC-Transaktions Patent-Klage in der Schweiz alleine verfolgt. D.h. NFC-Transaktionen sind von AMTS abhängig, aber es ist noch klarer als bei AMTS, dass bei NFC kein Dokument mit früherer Priorität vorliegt (entsprechende Dokumente bzw. Internet-Links zur Begründung können jedem Interessenten jederzeit vorgelegt werden). Bei NFC-Transaktionen ist v.a. die SBB nun mit deren neu verfolgten "Wally" NFC-Ticketings lizenzpflichtig oder es ist Sunrise und UBS mit deren NFC-Payments lizenzpflichtig. Da aber bei AMTS schon ein gerichtlicher Entscheid vorliegt vom Deutschen BPG, ist diese AMTS Klage noch schneller zu beenden bzw. wohl einfacher zu verstehen und hat eben Null Risiko ab dem 20. März 2013, wenn Apple kein Dok mit früherer Priorität mehr vorlegen kann (leider müssen aber diese drei Seiten gelesen werden bzw. daran geglaubt werden und ein Investment getätigt werden –jeder Anwalt wird jedem interessierten Investor wohl sofort bestätigten bzw. raten, dass dieses Investment sinnvoll, risikolos und clever sei).


Patent- und Angebots-Bestätigung durch einen von Ihnen selber gewählten Anwalt:

Mit ein paar wenigen Tausend Fr. Investment kann ein von mir unabhängiger Patentanwalt oder Immaterialgüterrechtler Ihnen sonst auch die Aussichtsreichheit bzw. die sehr grossen Lizenzen selber noch bestätigen. Vielleicht haben Sie sogar selber solch einen Anwalt, der in wenigen Stunden für ev. unter Tausend Fr. Ihnen unsere Patente als auch das ge­ringe Risiko dieses Angebotes, d.h. Ihres Investments bestätigt! N.B. kann man auch immer noch ein weiteres Gutachten bei anderen Anwälten erstellen lassen. Wir verfolgen das augenblicklich (alleine und mit den anderen Interessierten bzw. Investoren). N.B. ich kann Ihnen selber sonst noch Patent- und Anwalts-Kanzleien nennen, die bereit und kompetent sind und auch keinen Interessenkonflikt haben –d.h. weil das AMTS-Patent so gross ist, gibt es oft bei Kanzleien Interessenkonflikte (Lizenzpflichtige werden bzw. wurden da schon von den Kanzleien bzw. Anwälten vertreten) –ca. bei jeder zweiten Schweizer Anwalts-Kanzlei –es gibt aber genügend weitere Schweizer Kanzleien und sonst, falls Sie wollen, können Sie auch eine ausländische Kanzlei noch selber vorschlagen oder ich würde Ihnen noch eine sehr gute aus Deutschland mit Schweizer Vertretung bzw. Klage-Rechten nennen.


Faires Angebot für alle interessierten Investoren:

Wie einleitend gesagt, kann man mit einem UP-Antrag (über den Anwalt) in 1 Monat sogar dann mit diesem ersten eh zu erwartenden positiven UP-Ent­scheid die Gerichts-Kosten allenfalls gleich vom Gericht bzw. von den verlierenden Lizenzpflichtigen decken lassen. Darum sollte nun einfach ein Anwalt für nur ein paar Tausend Fr. die Klage „formell“ und „materiell“ nun mal richtig einreichen. Das sollte (wie gesagt) eigentlich nicht über 10‘000 Fr. zu liegen kommen (bzw. ist schon von verschiedenen Anwälten bestätigt –natürlich kann man auch immer noch eine ganz teure Kanzlei wählen, womit es teurer würde aber wohl kaum sicherer oder schneller). Wer schon jetzt zusätzliche 10‘000 Fr. zu unserer Sicherheit investieren will, bekommt wie gesagt auch immer die versprochenen 1000% Gewinn (d.h. 10-Facher ROI). D.h. wir bzw. ich kann bzw. will da nicht solch eine unnötige für den jetzigen Finanzierungs-Erfolg für alle weiteren Investoren unattraktive und damit kontraproduktive Investitions-Situation noch verursachen, wenn ich da verschiedene ROI-Angebote den verschiedenen Investoren machen würde. D.h. eigentlich könne ich ja bei 5 oder 10 oder gar 50 Inter­essenten wie bei jedem Markt bzw. wie bei einer Ebay-Auktion den Preis, d.h. den ROI für die Investoren sogar dann eigentlich drücken, aber trotzdem bleibt mein Angebot (zur Zufriedenheit und zum besseren Verständnis, weil ich meine, dass für dieses eigentlich doch recht einfache Angebot ungemein viele kleine Details zur Missverständnis-Vermeidung auch noch mitteilen musste), das ich hier unten immer unterschrieben werde, dass pro 10‘000 Fr. Investment in ca. 12 Monaten bei Klage-Gewinn ich 100‘000 Fr. jedem Investor zurück zahlen lasse bzw. eben immer den 10-Fachen ROI. N.B. eigentlich könnte und würde ich Ihnen gerne sogar das 100-Fache Ihres Investments Ihnen alsdann zurück zahlen oder in absoluten Zahlen gar 10%-50% der Streitsumme (mehrere Hundert Mio Fr.) oder noch ein paar % AK von unserer dann späteren operativen Firma anbieten. Da wir aber den Rest (nach Ihrer Auszahlung) der Patent-Prozess Gewinn-Summe brauchen, um unsere grosse ICT-Brand operativ aufzu­bauen, kann bzw. will ich nicht unnötig das 100-Fache bzw. AK-Anteile anbieten –das 10-Fache der Patent-Prozess Gewinn-Summe muss für Sie bzw. jeden Investor genug bzw. okay sein bzw. ist eh schon ein ungemein gutes Angebot mit ja eben keinem Risiko. 

 

Formalitäten:

Ich hoffe Sie sich selber oder Ihre weiteren Investoren oder auch Ihre gemeinsamen Anwälte können Sie für solch ein Vorgehen begeistern. Bitte teilen Sie mir doch Ihr Interesse bzw. Vorschläge zu einem weiteren Vorgehen mit. Man kann sich persönlich treffen oder gleich auch sogar mit Anwälten. Wenn Sie mein Angebot annehmen wollen, teilen Sie mir das bitte mit und signieren Sie dann diesen Vertrag (es wird Ihre Summe eingetragen und ich unterschreibe Ihnen dann bei Ihre Zahlung diesen Vertrag). D.h. wenn ich Ihre versprochene Investition erhalte (z.B. eben 10‘000 Fr. bis oder ab 20. März 2013), unterzeichne ich Ihnen wie gesagt auch diesen Vertrag umgehend. N.B. das Geld muss auf ein Sperrkonto transferiert oder mir als Cash abgegeben werden oder es muss auf das Konto meines oder eines bevollmächtigten Anwaltes transferiert werden. Weitere Infos hierzu nach Ihrer Anfrage bzw. gegenseitiger Abklärung.

 

Patent-Prozess Finanzierungs-Vertrag:

 

 

                                                         Fr. Investment von (Name)                                  (Vorname)                                (oder Vertreter)



bestätigt mit:                                                                (Unterschrift von) Roger Humbel                                 Datum                        Ort


 

Anfragen unter 0792234852 oder [email protected] und weitere Infos unter: http://patent-streite.webs.com

 

 


Beilagen:


Beschluss des Deutschen BPG in Sachen Apple vom 28.6.2012- Pal.pdf $

https://share.ols.inode.at/TFT9FA3RPNVA7LAP1UXQP0YYOVLFDV78B1GRAIIZ

 

Juristische Umschreibung (1. Gutachten zur Apple Nutzung) des AMTS-Patent.pdf

https://share.ols.inode.at/M4ZCUWXUAGW6SJGRSJEN98CPKOXHLNI9RHKLDIGN

 

1. Entscheid des Bundespatentgerichtes vom 20. Februar 2012 2.pdf 

https://share.ols.inode.at/ZK31F1Q60P5YKPDXKK6WKLNV46UAJ6NJQQJ6QAB1

 

Vertrags-Dokument für ein finanzielles Investment von jedem Interessierten mit 10-fachem Gewinn bzw. ROI
https://share.ols.inode.at/NTZZ18H08HKVVJT35M38W5RKM1811VENODNOK5YR

Link zu AMTS-Patent bei Espacenet
http://worldwide.espacenet.com/publicationDetails/originalDocument?FT=D&date=20080813&DB=&locale=en_EP&CC=EP&NR=1449391B1&KC=B1&ND=1

Link zu NFC-Transaktions Patent-Erteilungs-Eintrag bei Swissreg
https://www.swissreg.ch/srclient/loadPatDocPdf/944AB38DBAB9251C6EF2FD07FD4AE69E922B5F18

 

Roger Humbel, Berikon, den 13. Januar 2013