Patent-Streite u -Strategien für unsere (NFC- u Wlan-Operator) ICT-Brand

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Summary der AMTS-, NFC-Transaktions- und HMMT-Patent-Klage (für Investoren und Partner bzw. deren Anwälte zusammengefasst aus meinen vergangenen Kommunikationen im Jahr 2012 mit Schweizer Patentanwälten und Immaterialgüterrechtlern)



Sehr geehrter Herr Dr. B (Immaterialgüterrechtler in Zürich und Dozent Uni Zürich) 


Also hier wie versprochen mein Web-Auftritt mit meiner eigenen AMTS-Patent Klageschrift bzw. our/my Web-Site for the IP-litigation/plaint. Und hier die Abklärung zur "Neuheit" und "erfinderischen Tätigkeit bzw. Höhe" den AMTS-Patentes von Patentanwalt Sroka http://robelglobal.com/akten/juristische%20Umschreibung%20des%20AMTS-Patent.pdf. Aufgrund dieses Gutachtens hat das Deutsche Bundespatentgericht dem Erfinder des AMTS-Patentes in dessen ersten 50'000 € Klage (im Total nach einer weiteren Klage werden das zwischen 10-100 Mio € alleine von Apple sein) die Prozesskostenhilfe zugestanden. Die Prozesskostenhilfe (sog. UP in der Schweiz) wird nur gewährt, wenn die Klage aussichtsreich bzw. nicht aussichtslos ist. D.h. zu 99.99% hat Herr Pal die AMTS-Klage gegen Apple gewonnen. D.h. Apple nutzt indirekt (sog. mittelbar) das AMTS-Patent, weil mit deren Geräten iPhone, iPad und iPod ein "Mittel zur Nutzung des Patentes" von Apple zur Verfügung gestellt wird (solche Mittel sind (in D nach § 10 PatG) genauso linzenzpflichtig wie die unmittelbaren (direkten) Nutzungen). D.h. mit den Apple Geräten (genauso mit allen weiteren Handys, Tabletts und PCs mit Wlan) kann "drahtloses (mobiles) VoIP", d.h. insbesondere Skype-In/Out (kostenpflichtig auf Handys und Festnetz) genutzt werden. Solche indirekte "mittelbare Nutzung" ist wie gesagt eben genauso lizenzpflichtig wie direkte "unmittelbare Nutzung", d.h. für "drahtloses (mobiles) VoIP", d.h. insbesondere Skype-In/Out. Im Deutschen Patentgesetz ist im § 10 diese mittelbare Nutzung geklärt (in der Schweiz etc. gilt das natürlich auch, obwohl es im Schweizer Patentgesetz nicht so explizit -aber auch nicht so kompliziert, sondern einfach als "Nutzung"- formuliert ist). D.h. für all die "drahtlosen (mobilen) VoIP" Dienste, d.h. insbesondere Skype-In/Out (wo Microsoft 8.5 Mia $ im 2011 für Skype zahlte) können die Nutzungs-Lizenzen (5%-15% vom Gewinn) geltend gemacht werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gilt das AMTS-Patent aber nicht nur für Sprach- Dienste, sonderen auf für alle anderen kostenpflichtigen "drahtlosen" bezahlten Dienste, womit das AMTS-Patent mindestens nochmal 10x wertvoller würde (die damit beanspruchten "mobilen Sprach-Dienste" in der CH umfassen wohl schon 1 Mia Fr.). Natürlich kann und sollte man auch das Nutzungsverbot aussprechen und eine eigene operative grosse neue "Brand" betreiben. Als beste operative Geschäfts-Lösung bei einer eigenen Mobil-VoIP Brand scheint der Betrieb eines Wlan-Operators mit Richtfunkantennen zu sein mit den genau hierfür (eigentlich für Operatoren zur Entlastung deren UMTS und LTE Netze) entwickelten neuen Cisco NGH2.0 Lösungen. N.B. wir als Unternehmer entwickelten in den letzten Jahren selber hoch innovative bzw. revolutionäre NFC-Handypayment und v.a. Bonus-Systeme Lösungen. Hierzu besitzen wir weitere eigene (vom AMTS-Patent sog. abhängige) sehr grosse NFC-Transaktions-, HMMT- und Preis-Trading Bonus-System Patente. Und ich (Roger Humbel) besitze weitere 100 ICT-Erfindungen! Wahrscheinlich können mit dem AMTS-Patent auch die kostenpflichtigen Dienste bzw. Apps auf den App-Stores (iTunes, Google-Play oder Ovi) oder gar über "drahtlose" Glasfaser (Netze) beansprucht werden, weil eben dratlose kostenpflichtige Dienste für das Internet mit dem AMTS-Patent beansprucht wurden!!! Das in der CH erteilte NFC-Transaktions Patent und das HMMT-Patent bzw. diese ICT-Konzepte mit den 100 weiteren Erfindungen ermöglichen eine neue sehr grosse dominierende ICT NFC-Payment und v.a. Wlan-Operator Brand in der CH und EU. Mit dem in D, CH, Oe, GB und BeNeLux erteilten AMTS-Patent hat man den fundamentalen Patent-Schutz für wohl alle drahtlosen (mobilen) kostenpfichtigen Dienste als eben auch die Sicherheit für baldige sehr sehr hohe Lizenz-Gebühren.



Patentrechtlicher Sachverhalt zur Neuheit und erfinderischen Höhe des AMTS-Patentes


Meine Tatsachenbehauptungen meiner AMTS-Patentklage in der Schweiz (am HG Zürich und dann am neuen Schweizer Bundespatentgericht im Januar 2012 eingereicht) finde ich nun selber langatmig, verbesserungswürdig und eher sogar verwirrlich (das AMTS-Patent hat soviele Ansprüche, dass man da sehr schnell den Ueberblick verlieren kann) –verlieren Sie deswegen (ausser es wäre doch sehr informativ/klar/gut/dienlich etc.) bitte nicht zu viel Zeit damit, wie auch mit den anderen 9 Web-Seiten. Ich habe so 1:1 diese ca. 50 Seiten plus 100 Seiten als Beilagen von der Apple Nichtigkeitsklage im Januar 2012 ans Schweizer Bundespatentgericht gesendet (total waren es 1000 Seiten wegen den doppelten bzw. 5-fachen verlangten Versionen).


Leider hat dann der Bundepatentgerichts-Präsident, Herr Brändle (wohl nur aus formellen und damit aus korrigierbaren Gründen) nicht auf die Klage eintreten wollen. Er schrieb aber dafür sogar, dass die Streitsumme/n ev. tatsächlich einige 100 Mio Fr. sein könnten (Patentanwalt Luchs aus Zürich fand vor 18 Monaten das hauptsächlich geltend gemachte AMTS-Patent „bombastisch“). Ich habe auch mein NFC-Patent gleichzeitig beansprucht –man darf ja keine Stufenklagen machen, weswegen ich auch dieses AMTS-Patent neben meinem davon eben abhängigen NFC-Transaktions Patent beanspruchte –das AMTS-Patent beansprucht das „mobile (Wlan, NFC, Bluetooth etc.) Bezahl-Verfahren“ für Dienste. Da NFC eine drahtlose Funktechnik ist und bei NFC-Payments das AMTS-Verfahren benutzt wird, wird das wohl abhängig sein, ausser man kann das AMTS-Patent nur für Sprache/Voice/VoIP beanspruchen (siehe Anspruch 8 auf S. 14). Ich glaube aber und hoffe, dass das AMTS-Patent auch neu für "alle" drahtlosen Dienste ist, die über einen mobilen Client gecleart werden (müssen). Stellen Sie sich einfach Skype jeweils für alle anderen beanspruchbaren Dienste vor, wenn für jede einzelne Nutzung eben die Zeit, der Ort oder die Länge/Grösse/etc. oder eben auch Kombinationen einzeln bezahlt/gecleart werden muss. 


Z.B. bei NFC kann die einzelne Zahlung aber auch die Bonus-Dienste oder sonstige Dienste für z.B. gefundene und bei der Uebergabe sofort per Handy bezahlte Schlüsselbunde mit dem AMTS-Patent wohl beansprucht werden (wenn es eben auch für alle kostenpflichtigen Dienste neu ist. –Es kann ggf. sein, dass aber E-Banking diese Neuheit für alle drahtlosen kostenpflichtigen Dienste stürzt, wenn für E-Banking irgend eine Bank jede "einzelne" Transaktion schon mit einer Kommission verrechnet hat (ich kenne zwar keine solche Bank) als man vor der Priorität vom Nov. 2001 eben schon über Wlan also solches drahtlos E-Banking nutzen konnte. Ich kenne jetzt noch keine E-Banking Lösung, die das anbietet, als sowieso das für Banken damals wie noch wohl jetzt viel zu grosse Sicherheits-Risiken beinhaltete als auch zu teuer war zw. zu wenige Erträge generierten. Das Selbe gilt für SMS-Dienste, die von Web-Plattformen aus kostenpflichtig für jede einzele SMS bzw. so gecleart verschickt wurden. Ich kenne auch sonst keinen anderen Internet-Dienst, der ein drahtloses individuelles Clearing hatte -geschweige dann vor Skype als erstem solchenm Dienst. Darum ist das AMTS-Patent neu als auch gleichzeitig (sehr sehr sehr) erfinderisch (siehe weiter unten auch den weiteren Titel über die verschieden weiteren bzw. alle möglichen beanspruchbaren Dienste).



Für uns operative bzw. geschäftliche Schlussfolgerung bzw. Opportunity


Wir besitzen eigentlich mit dem AMTS-Patent als auch mit den NFC-Transaktionen die ganz entscheidenden/fundamentalen Patente, womit wohl bei allen mobilen Diensten (angefangen vom einfachen SMS-Chat „What’s App“ bis hin zu gen grossen Bonus-Systemen oder auch Social-Media Plattformen) eben für deren drahtlosen und Client-basierten Clearings bzw. Identifikationen diese Patente immer genutzt werden müssen.


D.h. es kommt bei Wlan-basierten kostenpflichtigen Diensten (wie eben bei Skype-Out/-In) kein Dienst darum herum eben nicht das AMTS-Patent zu nutzen, wenn dafür auf/über den Client auch noch das Clearing lauft (was nicht anders geht oder man kann nichts mit dem bzw. eben jedem drahtlosen Dienst verdienen). D.h. wie bei Skype-Out/-In werden alle diese Gratis-Dienste das AMTS-Patent dann verletzen/nutzen, wenn die kostenpflichtig werden, wie eben „Skype-Out/-In“ oder „What’s App“ (obwohl Letztere behaupten, dass es nicht kostenpflichtig würde). Aber wenn What’s App etc. wie Facebook (die auch noch nichts mit Diensten direkt verdienen und nur viele Kunden haben und deren Daten sammeln bzw. weiterverkaufen und dadurch eine super Analysten-Bewertung haben) je einmal Geld direkt mit Diensten –insbesondere mobilen oder gar drahtlosen- verdienen wollen, dann werden die in der EU das AMTS-Patent verletzen bzw. wir werden das denen dann verbieten und dann werden nur wir da bei allen zu uns kommenden ICT-Kunden die Daten sammeln (d.h. wenn das von uns nicht nur für Sprach/Voice/VoIP beansprucht werden kann, sondern eben für alle drahtlosen Dienste –dann wird es ganz einträglich und lustig, weil wir dann allen diesen Diensten bzw. für das drahtlose Clearing wie auch Facebook die Nutzung verbieten werden und dann selber die beste Börsenbewertung erzielen werden wie anfänglich Facebook, wo wir gleich viele Nutzer dann sicher haben werden, aber eben mit unseren patentierten Lösungen eben auch exklusiv noch Geld mit den so wichtigen kostenpflichtigen bzw. eben immer gesuchten/besseren Diensten erwirtschaften können)!!! -N.B. mit diesem Argument, können wir jetzt schon bei unserer/meiner Brand die AK-Anteile für allfällige Investoren zu reduzieren verlangen, weil eben diese AK-Anteile später beim Trade-Sale oder IPO das mehrfache an Wert haben werden, als wenn man das nicht schon jetzt als die grössten Vorteile unserer Patente den Investoren/Analysten/Partner/Kunden/etc. klar macht.


Kann man (über Sie als Anwälte) ggf. auch mit Verletzern/Interessenten direkt Lizenzverhandlungen führen? Oder können Sie uns eine Patent- bzw. Klage-Bestätigung für Investoren alsdann abgeben oder gemeinsam längerfristig gemeinsam alle meine/unsere 100 Patente und 4-5 grossen Konzepte/Standbeine/Sparten kommerzialisieren?



Mit dem fundamentalen AMTS-Patent für drahtlose kostenpflichtige Dienste kann man jedenfals folgende ICT-Dienste bzw. Applikationen beanspruchen:

 

A) Drahtloses VoIP, wenn man von einem drahtlos angebundenen PC, Tablett oder Handy über Wlan, Dect, Bluetooth etc. kostenpflichtig auf ein Handy oder oder Festnetz-Anschluss mit Rufnummer anruft

    –es lässt sich damit alleine ein mobil VoIP Dienst wie eben Skype-Out/-In selber exklusive betreiben (alle anderen Brands wie Skype, Viber, Facetime, Fring, Nimbuzz können den drahtlosen Betrieb verboten werden)


    B) Drahtloses VoIP, wenn über Wlan-Netze (z.B. mit Richtfunkantennen) mit Rufnamen oder Rufnummer telefoniert wird und die Minuten oder Sekunden einen Preis haben

      –es lässt sich so ein grosser dominanter fundamentaler Wlan-Operator betreiben


      C) Drahtlose Payments, Ticketings und kostenpflichtige Apps (wie z.B. Payments mit NFC oder über Wlan, BT etc.)

        –es lässt sich damit ein dominierender Mobile (Handy) Payment Provider betreiben (analog Visa mit Kreditkarten)


        D) Drahtlose „Bonus-Systeme“ wie z.B. das Preis-Trading oder (mein) HMMT-Ecosystem

          –es lässt sich damit die besten mobilen Payment-Bonus-Systeme bzw. Ecosysteme (wie z.B. FON) bzw. Mobil-Applikationen beanspruchen bzw. als Brand betreiben


          E) Drahtlose Chats (What’s App), SMS- und Email-Dienste (Inca-Mail oder Privasphere)

            –es lässt sich eine exklusive Message Plattform betreiben und Incamail etc. massiv zu konkurrenzieren, weil die meisten PCs heute auch drahtlos angebunden sind; wahrscheinlich kann man Incamail, What’s App und viele bzw. alle Message- als eben auch alle anderen App-Dienste selber exklusive anbieten (auf einer eigenen Store-Plattform)


            F) Drahtlose Downloads von Internet Stores (von Apple iTunes, Google Play oder Nokia Ovi etc.), weil drahtlose kostenpflichtige Dienste aus dem Internet beansprucht wurden

            –es lässt sich selber ein exklusiver App-Store als Plattform betreiben bzw. allen anderen Stores den drahtlosen Betrieb auf Handys, Tabletts und PCs verbieten


            G) Drahtlose kostenpflichtige Dienste oder zumindest VoIP über Glasfasern, weil Glasfasern nicht aus Draht bestehen, obwohl sie zu der drahtgebundenen Technologien gehört
            –es lässt sich damit ein Fiber-Netz bzw. eine Fiber Brand neben der Wlan-Operator Brand exklusive betreiben

             

            Allgemein erlaubt das AMTS-Patent jedem ISP die wichtigsten Dienste zu verbieten (drahtloses VoIP, SMS und eben alle weiteren kostenpflichtigen Dienste). Damit werden den ISP ca. 50% der Dienste verboten, womit die ISPs überhaupt gar nicht mehr attraktiv für Endkunden werden und die Endkunden zu unserer Brand wechseln werden. Das AMTS-Patent erlaubt auch einen eigenen exklusiven Wlan-Operator betreiben (zumindest für VoIP). Und es erlaubt ev. einen exklusiven App-Store betreiben.

             

            Mit dem NFC-Transaktions Patent können wir exklusive NFC-Payments, NFC-Ticketings und NFC-Applikationen betreiben bzw. anbieten.

             

            Mit den HMMT Patenten können wir die bevorzugteste Payment-Brand am POS als auch die bevorzugteste Hotspot Internet-Sharing Brand beanspruchen bzw. betreiben.

             

            X-AMTS, AdSwitches und 100 weitere Erfindungen bringen weitere grosse Vorteile bzw. Schutz.



            Unsere 5 wichtigsten ICT-Sparten, die wir mit allen unseren Patenten, Konzepten und Lösungen in einem Package über eine neue grosse Brand kommerzialisieren können:


            1) Wir haben eben noch operativ als Prototyp fertig ein sehr grosses und sehr geniales Preis-Trading Bonus-System als eine Art Auktions-Plattform wie Ebay (von einem Berner Partner), wo man damit aber auch geniale Social-Media Dienste wie Facebook betreiben kann!

            2) Dann sollten wir mit einem entsprechenden Partner hoch sichere (verschlüsselte) NFC-Devices in 100 Versionen (als eigene exklusive Hardware) an wohl jeden Kunden von uns auch noch verkaufen können. 

            3) Ich habe das NFC-Payment (wie eine Visa/PayPal/Shopgate –können wir 1:1 alles einfach kopieren bzw. haben das alles eben viel besser/genialer/breiter/grösser konzipiert) und ca. 100 NFC-Applikationen entwickelt/konzipiert oder gar patentiert.

            4) Daneben habe ich noch 2-3 ganz geniale Erfindungen, wo man ev. Google bei deren AdSense einfach untergraben kann und ev. bald ¼ dieser Einnahmen für uns sichern kann. -Zudem ist diese sehr innovative AdSwitch Erfindung/Lösung für unsere weltweite Brand zur Rufsteigerung ganz genial (ich muss diese AdSwitches Ihnen mal dann am Telefon genauer erklären (siehe aber schon mal unter unseren Lösungen D) 1) AdSwitches). 

            5a) Und dann haben wir noch einen sehr grossen Wlan-Operator wie eine Eurospot/Skype, wo wir von keinem Operator oder sonstigen Konkurrenten blockiert werden können! -Mit dem Wlan-Operator würden wir als erstes operativ starten bzw. Investoren unser ganz grosses Potential zu erklären beginnen...


            …Denn 5b) ich habe da das so geniale eigene HMMT Konzept/Patentportfolio, wo jeder „Geld generiert“ („Make Money“ macht als genialer Mechano, Anreiz und Slogan), wenn man seinen eigenen Internet-Anschluss mit exklusivem Wlan-Zugriff für kostenpflichtige Dienste weiter verkauft. N.B. wegen dem HMMT Konzept wird kein Operator oder ISP je ein besseres Wlan-Netz Konzept je machen können, weil wir da selber ein jedes LTE- oder eben Wlan-Netz konkurrenzierendes eigenes Wlan-Netz auch sehr billig aufbauen und v.a. betreiben können -aber eben die Endkunden werden alle zu uns kommen! Denn wenn es für die Endkunden einen Anbieter wie uns noch zur Auswahl gibt, mit dem man selber „Geld generieren“ kann (eben über/mit  seinem eigenen Internet-Anschluss), dann wird jeder Wlan- und Handy-Nutzer zu uns kommen und nicht bei Swisscom, Skype, UPC etc. etc. etc. bleiben, weil wir das Selbe noch besser und billiger und eben wegen den HMMT Patenten exklusiv betreiben können. N.B. nur schon für das Mitteilen des Router-Schlüssel an uns (u.v.a. auch zum Patent angemeldet), bekommt der Router-Besitzer eine Entschädigung –d.h. nur schon so bekommen wir sehr viele Schlüssel von den ca. 2 Mio Schweizer Wlan-Routern. Wir sind aber auch schon mit HMMT bei vielen Immobilienverwaltungen auf grosses Interesse gestossen und werden entsprechende Gespräche und Verträge machen, wo wir dann vom Start weg in fast jeder Liegenschaft unser Netz betreiben können (siehe/lese in diesem Link unter dem 2. Titel: Verschiedene Emails zu unserer neuen Hotspot "Make Money" Kommerzialisierungs-Strategie (vom September 2011) zusammen mit Liegenschaftsverwaltungen, deren Dachverband SVIT, mit Elektriker- und mit Radio- und TV-Händler Verband und mit Nestlé)…


            …D.h. wir können wie auch gesagt den besten Wlan-Operator wohl nun sehr günstig aufbauen und dann betreiben (ein ISP CEO aus BE hat schon Interesse aber auch noch nicht genügend Geld, das wir ggf. bei der Wirtschaftsförderung BE und Investoren aber wohl schnell bekommen), wo unser Wlan-Operator Business-Case wie Ihnen am Telefon schon erwähnt viel besser als mit LTE (4G) ist, weil es 1. noch keine LTE Handys gibt (aber alle Handys und sehr viele Haushalte/Firmen/Behörden haben Wlan), 2. weil Wlan hat schon jetzt 600 Mbit/s (LTE hat max. 100 Mbit/s) und in Zukunft noch höhere Bandbreiten, 3. bei Wlan müssen keine Konzessionen bezahlt werden (bei LTE sind es Milliarden), 4. Wlan-Richtfunk-Antennen sind ausgereift und v.a. sehr billig (mit 100‘000 Fr. kann z.B. Bern über 4-10 Wlan-Richtfunk-Antennen abgedeckt werden, wo das mit LTE ev. 10 Mio Fr. kostet –also ev. 100x mehr) und 4. eben wie gesagt mit meinen HMMT Patenten, hätten wir das beste Wlan-Operator Geschäftsmodell, wo wenn selbst Swisscom etc. selber Wlan-Netze nun verfolgen täte, wir trotzdem alle Kunden bekämen, weil mit meinem HMMT Bonus-System (mehrfach zum Patent angemeldet) kann der Kunde selber eine Wlan-Antenne aufstellen und bei jedem darüber weiterverkauften kostenpflichtigen Dienst (VAS) kann er selber als kleiner Operator nun „Geld generieren“ (mit mehreren HMMT Erfindungen von mir weltweit geschützt), weswegen nur wir als Brand von solchen Hotspot-Besitzern und v.a. POS-Besitzern akzeptiert werden. Nur schon in der EU könnte man so ev. 50 Mio zahlende Skype Nutzer gewinnen, wo doch Microsoft 8.5 Mio $ für bloss die 8.8 Mio Skype-In/-Out und 663 Skype Nutzer zahlten. Ev. kann man da unsere HMMT Operator/Bonus-System/Payment-Brand dann nochmals so teuer an Microsoft, Facebook oder Apple verkaufen? -Ich kenne ja Microsofts CH-Patentvertreter (Kanzlei Bovard in Bern) und werde eh noch mit MS für unsere ganz grosse NFC Brand verhandeln können/müssen/wollen, weil mit MS wir 10x so viel beim 1 Trilliarden Markt verdienen und da 50-50 machen können, weil MS sonst gar nichts bei NFC oder VoIP-Operator erhält (siehe FW an Herr Kapic)!



            Mögliche patentrechtliche Argumente, Hürden und Grenzen, dass das AMTS-Patent nur für kostenpflichtige Sprache (VoIP) beansprucht werden darf oder eben aber dann doch sogar noch einträglicher für alle drahtlosen kostenpflichtigen Dienste beansprucht werden darf


            Das AMTS-Patent hat im 1. Anspruch schon ca. 12 oder gar 20 Merkmale, die alle notwendig sind bzw. man aber eben doch def. damit eben sog. mobiles bzw. genauer drahtloses VoIP (wie z.B. Skype-Out/-In) für drahtlose Anrufe aus dem Internet auf andere Anschlüsse (im Netz, Mobil, Festnetz) beanspruchen kann –ich habe keinen Zweifel daran und man kann es als „drahtloses Bezahl-Verfahren“ zusammenfassen. Ev. kann man wie schon gesagt auch weitere oder alle drahtlosen/mobilen kostenpflichtige Dienste (nicht nur mit Sprache –ist sogar erst im 8. Anspruch) mit dem beanspruchten „Bezahl- bzw. Bedien- und Bestell-Verfahren“ geltend machen für z.B. Payments, Bonus-Systeme, IP-TV, kostenpflichtiges Email etc. etc.. -Bloss E-Banking war schon vor der Priorität auch drahtlos und wenn Banken dafür eine Entschädigung verlangten (was ich aber bis jetzt noch nicht heraus gefunden habe bzw. bestätigen kann) dann wäre das alles nicht mehr mit dem AMTS-Patent beanspruchbar (nur noch Sprache/Voice/VoIP, weil es das damals noch nicht gab). Aber sonst wäre selbst bei PayPal oder Ebay für drahtlose direkt bezahlte Dienste der Patentschutz gegeben, weil PayPal deren 3.5% Kommission/Entschädigung gleich beim Einzahlen einzogen und nicht später einzeln bei jeder Zahlung, wie das eben mit dem AMTS.Patent das erste Mal beschrieben und v.a. beansprucht wurde. –Da sind ev. noch ganz viele ganz interessante aber leider ganz komplizierte Lizenzen bzw. eben IP-Rechte mit dem AMTS-Patent möglich. Das müsste man aber erst später anschauen. Jetzt ist der/unser Fokus v.a. "drahtloses VoIP" (mit Klage gegen Skype/MS, ISPs und viele weitere Lizenzpflichtigen) als auch eben mit dem eigenen operativen Wlan-Operator. -Wie gesagt, habe ich aber noch keine Bank gefunden, die schon vor der AMTS-Priorität oder überhaupt pro einzelnen Wlan E-Banking Transaktion eine Gebühr verlangte, weswegen das AMTS-Patent wohl für alle drahtlosen kostenpflichtigen Dienste beansprucht werden kann. Es war einfach zu kompliziert E-Banking so technisch bzw. so sicher zu lösen. Es wurden darum einfach Jahresgebühren verlangt, weswegen Clearing-Clients nicht vor der AMTS-Anmeldung existierten oder auch nicht geplant waren.


            Kostenpflichtige drahtlose SMS-Dienste sind noch kritischer bzw. ev. neuheitsschädlicher als E-Banking, um alle drahtlosen kostenpflichtigen Dienste mit dem AMTS-Patent beanspruchen zu können. Ich meine jedoch, dass alle SMS-Dienste (auch wenn die SMS einzeln jeweils 10 Cent oder 20 Rp. kostete eben doch nie so "einzeln" gecleart wurden und immer zusammen mit einer Mobilfunk-Rechnung bezahlt wurden. Das ist ganz entscheidend, weil eben SMS von einem Handy über GSM nicht das Selbe ist wie SMS drahtlos kostenpflichtig über Internet von einem drahtlosen PC oder v.a. gar von einem mobilen drahtlosen Handy aus! Letzteres ist aber das, was mit dem AMTS-Patent ja beansprucht wird: Ein „mobiles drahtloses kostenpflichtiges Bezahl-Verfahren“! Das gab es erst ab ca. 2004 als die ersten Handys auch über UMTS ins Internet gingen bzw. gehen konnten bzw. als die Internet-Provider (ISPs) ev. auch jedes einzele SMS verrechneten, was aber ich bis dato niergendwo auf der Welt fand, weil eben ISP immer nur eine Prepaid Lösung anboten für ein ganzes Budget und nicht jedes einzelne SMS clearten !!! Ueberdies oder gar sowieso gab es vor der Priorität vom AMTS-Patent wohl keinen kostenpflichtigen Internet SMS-Dienst, wo man aus dem Internet heraus kostenpflichtig SMS versenden konnte. Das kam wenn überhaupt erst ca. 2002! Damit kann man wohl mit dem AMTS-Patent für alle die drahtlosen mobilen (Handys und v.a. Tabletts) kostenpflichtigen Dienste das Schutzrecht beanspruchen  –insbesondere für solche Facebook-Werbe Dienste bzw. AdSwitches und nicht nur für drahtlose mobile Sprach-Dienste! Facebook, Google, MS etc. kann dann in der EU nichts mehr bei solchen Diensten verdienen und wir können das dann maximal für unsere beste ICT-Brand kommerzialisieren!!!


            Wie auch schon Ihnen (Anwälte im August 2012) am Telefon als etwas ganz wichtiges/entscheidendes erwähnt, glaube ich, dass Apple in Deutschland deren Nichtigkeitsklage gegen das AMTS-Patent offensichtlich nicht gewinnen wird und deren Nichtigkeits-Argumente selber nichtig sind (siehe unter diesem nachfolgenden Link weiter unten, d.h. dann unter dem nachfolgendem Titel die Doks/Links: Und hier nun alle Akten bzw. Tatsachenbehauptungen vom Deutschen Erfinder des AMTS-Patentes, Herr Zoltan Pal zur Nichtigkeitsklage von Apple (vertreten durch die grosse Münchner Patentanwaltskanzlei Bardele):



            Zusammenfassung/Schluss


            Ich hoffe, Sie als Immaterialgüterrechtler können in absehbarere Zeit nach reiflicher Ueberlegung und Vorbereitung eine/die Klage und eben einen UP-Antrag eingeben, obwohl gegen Ermessensmissbrauch kann wohl kein Anwalt bzw. keine Kanzlei was ausrichten (darum zu den Medien gehen) –sicher lag ich damals als ich das das erste Mal schrieb völlig falsch, obwohl ich schon da vermutete bzw. eingestand, dass aber vielleicht nur ich da ja falsch liege und wenn Sie als Anwälte die Klage richtig eingeben, können die erste Lizenz bzw. dann wohl doch alle Lizenzen bzw. Ertragsausfälle geltend gemacht werden…


            N.B. 1 ich weiss zwar nicht, ob ich bei meinen sehr grossen Patenten und Klagen nicht noch viel mehr vorbereitet oder mit einem guten Angebot (ca. 10%-20% der Streitsumme und/oder AK) auf einen Anwalt, d.h. auf Sie zukommen sollte.


            N.B. 2 wir könnten nun externe Bonus-System Vertrags-Konzepte noch machen für alle interessierte Partner, so wie es Banken intern für deren Manager machen. Ev. können Sie uns da auch noch beraten. Bitte teilen Sie mir das doch auch noch mit, was ich alles verbessern sollte/könnte/müsste. Wo habe ich Defizite, wo mache ich Fehler, wo mache ich zuviel/zuwenig?


            Bitte klären Sie doch auch allfällige Interessenkonflikte und soweit auch alle weiteren möglichen Probleme ab und kontaktieren Sie mich doch dann/asap. Ich habe Sie nach x anderen früheren Anfragen als wirklich wohl besten möglichen Zürcher Immaterialgüterrechtler nochmals ansprechen müssen –ich wartete lange zu bzw. bereitete mich lange vor, weil Anwälte und insbesondere Sie mir sehr wichtig sind! Kleine Kanzleien (wie bei einem ehemaligen Kanti-Kollegen) können/wollen eben gar nicht prozessual vorgehen und grosse Kanzleien können mich v.a. nicht vertreten wegen Interessenskonflikten (unsere Patente sind eben auch sehr gross) –ein sehr grosses Problem, wo ich nun hoffe, dass das ja nicht bei Ihnen auch der Fall wieder sei –Holz anfassen wie bei allem.


            Ich müsste bzw. will als erstes Eingabe über Sie beim Bundespatentgericht nochmals UP beantragen oder kann nur durch Investoren oder ggf. nun durch eine Stiftung oder einen Prozessfinanzierer die Klage-Kosten oder Ihr Honorar augenblicklich decken. Ich habe sonst eben nur gerade ein paar 10'000 Fr. Vermögen (ohne Erbe) plus pro Monat ein paar Tausend Fr.!!!


            Last but not least am Telefon kann ich Ihnen (wie allen weiteren Interessierten) ev. schneller und genauer die Situationen erklären (schreiben ist sehr zeitaufwändig und kann eben trotz grosser Vorbereitung ev. sehr verwirrlich werden –Bitte mir unbedingt hier ein Feedback geben, weil das muss ich optimieren –entweder noch besser oder dann hoffe ich, dass ich für mich und auch für alle meine Partner und neuen Interessierten endlich viel mehr Zeit einsparen kann).

             

            Mit freundlichen Grüssen

            Roger Humbel